Aktualisierung 10.01.2021
- Entsprechend der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der
- Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom
- 15.Dezember 2020
- zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-
- Eindämmungsverordnung vom 8. Januar 2021
- konkretisiert durch das aktuelle Update des Ministeriums für Bildung
findet ab Montag, den 11.01.2021 bis zunächst 31.01.2021- außschließlich für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 ihren
- Schulabschluss erwerben, Präsenzunterricht unter strengen Hygieneauflagen statt.
Dies betrifft die Klassen 12 und 13.
Sportunterricht findet bis auf weiteres nur als theoretischer Unterricht statt. Im- Musikunterricht muss auf Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten verzichtet
- werden.
- Den Schulen wird es freigestellt, Schülerinnen und Schüler, die sich nicht im
- Präsenzunterricht befinden, für unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren in die
- Schulen einzubestellen.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen- Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder
- Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet.
Elke Fritzsche- Päd. Schulleitung
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