
Aktualisierung 08.04.2021
Schulbetrieb ab Montag,12.04.
- Ab Montag, den 12. April 2021 findet an den Grundschulen der Unterricht
- als Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder statt.
- An den weiterführenden Schulen (Klassen 5 – 9) findet der Unterricht
- im eingeschränkten Regelbetrieb statt, wobei die Präsenzpflicht
- auch für die Schüler:innen ausgesetzt ist.
- Für die Klassen 10, 11, 12 und 13 findet regulärer Präsenzunterricht statt.
- Elke Fritzsche
- Päd. Schulleitung
Laien-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
- Zur Teilnahme am Unterricht wird in Sachsen-Anhalt ab dem 12. April per Erlass des Ministeriums für Bildung
- vorausgesetzt, dass sich Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich verbindlich testen lassen,
- entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest
- oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses
- oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Die verbindliche Testung gilt für alle Schulformen, auch für Grundschulen.
- Ministerium f. Bildung
- Weitere Informationen erhalten Sie über den/die Klassenlehrer/in oder den/die Klassenbetreuer/in
Aktualisierung 01. April 2021
- Informationen zum Schulbetrieb ab dem 6. April 2021
- Die jeweilige Organisation des Schulbetriebes ab 6. April 2021 in den einzelnen
- Landkreisen und kreisfreien Städten ist dem Runderlass des Ministeriums für
- Bildung vom 1. April 2021 zu entnehmen.
- In Halle (Saale) bleiben alle öffentliche Schulen und Schulen in freier
- Trägerschaft ab Dienstag, 6. April 2021, geschlossen.
- Für die Jahrgänge 1 bis 6 findet Notbetreuung statt.
- Die Jahrgangstufen wechseln vollständig in den Distanzunterricht.
- Davon abweichend wird, soweit die räumlichen und personellen Ressourcen der
- Schule dies zulassen, für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur
- Prüfungsvorbereitung durchgeführt.
- D.h. die Klassen 11 (Vorabschlussklasse), 12 und 13 sind im Präsenzunterricht.
- Für die Schüler:innen und Lehrer:innen besteht die Möglichkeit, Dienstag, vor dem
- Unterricht einen Corona-Antigen-Selbsttest durchzuführen.
- Die Schüler:innen sind informiert.
- Sonne vertreibt Winter und Viren.
- Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern.
- Elke Fritzsche
- Päd.Schulleitung
Aktualisierung 26.03.2021
- Osterferien 29.03. – 05.04. 2021
- Ferienbetreuung 29.03. – 01.04. 2021 von 7.00 Uhr bis 17:00 Uhr
- erster Schultag Dienstag, 06.04.
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
- Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt:
- Seit dem 16. März gilt: Die Präsenzpflicht ist auch an allen weiterführenden
- allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen aufgehoben worden.
- Eine Anpassung der 10. Eindämmungsverordnung erfolgt zeitnah.
- Das bedeutet, dass dort, wo eingeschränkter Regelbetrieb stattfindet, der reguläre Präsenzunterricht
- in Halbgruppen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern angeboten wird, die
- Teilnahme daran ist jedoch für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Schülerinnen und
- Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu Hause sind und
- nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote
- (Hausaufgaben) zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung.
- Die Entscheidung darüber, ob vom Aussetzen der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht wird, obliegt
- den Erziehungsberechtigten. Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin
- oder ein Schüler die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der
- Schule, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause
- erfüllt, ist schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich.
- Ein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht
- nicht.
- Das Aussetzen der Präsenzpflicht gilt auch für die Abschlussklassen, die durchgehend in Präsenz
- unterrichtet werden.
Aktualisierung 15.03.2021
- Ab dem 15. März 2021 gilt weiterhin :
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 4 – Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht
- Ein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht existiert nicht.
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 5a, 6, 7, 8, 9 – eingeschränkter Regelbetrieb täglicher Lerngruppenwechsel
- Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler gewährleistet.
- Melden Sie Ihren Bedarf bitte im Sekretariat.
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 5b, 10, 11, 12, 13 – täglicher Präsenzunterricht
- O.g. Regelungen basieren auf der räumlichen und personellen Situation der Schule.
- Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Osterferien 29.03. – 05.04.2021
- Von Montag, 29.03. – Donnerstag, 01.04. bieten wir eine Ferienbetreuung an.
- Bitte melden Sie Ihr Kind verbindlich bis Montag, 22.03. im Sekretariat an.
- Elke Fritzsche
- Päd. Schulleitung
Aktualisierung 24.02.2021
- Ab 01. März fährt unser Schulbus wieder!
- Bitte denken Sie an die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
- Elke Fritzsche
- Päd.Schulleitung